Ein aktuelles EuGH-Urteil stärkt die Verbraucherrechte: Versäumt es ein Unternehmer, den Verbraucher über sein Widerrufsrecht zu unterrichten, und widerruft der Verbraucher dann den Vertrag, muss er selbst dann nicht zahlen, wenn die vertragliche Leistung bereits erfüllt wurde. Hier erfahren Sie mehr dazu.
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