Nachricht | vom 21.03.2023
Bereich: Justiz 
Stückzahl von einzelverpackten Bonbons muss auf Verpackung stehen

Stückzahl von einzelverpackten Bonbons muss auf Verpackung stehen

Süßigkeiten-Entscheidung

Nach einer EU-Verordnung muss auf Verpackungen, die einzeln verpackte Lebensmittel enthalten, die enthaltene Stückzahl angegeben werden. Die Klage eines Süßwarenherstellers, ihre Produkte unterfielen dieser Vorschrift nicht, wies das BVerwG als unbegründet zurück.

Hier erfahren Sie mehr dazu.

Stückzahl von einzelverpackten Bonbons muss auf Verpackung stehen

V.i.S.d.P.:
Wilde Beuger Solmecke
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