Nachricht | vom 05.02.2023
Bereich: Justiz 
Verletzt Musik im Verkaufsraum eines Pizzalieferservice Urheberrechte?

Verletzt Musik im Verkaufsraum eines Pizzalieferservice Urheberrechte?

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Läuft im Verkaufs- und Warteraum eines Pizzalieferservice Musik über den eingeschalteten Fernseher, so verstößt der Pizzeria-Betreiber nicht gegen das Urheberrecht und muss deshalb auch keinen Schadenersatz an eine Verwertungsgesellschaft zahlen. Dies hat das AG Frankfurt am Main entschieden. Den ausführlichen Artikel finden Sie hier.

Verletzt Musik im Verkaufsraum eines Pizzalieferservice Urheberrechte

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Wilde Beuger Solmecke
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