Verletzt Musik im Verkaufsraum eines Pizzalieferservice Urheberrechte?
Verletzt Musik im Verkaufsraum eines Pizzalieferservice Urheberrechte?
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Läuft im Verkaufs- und Warteraum eines Pizzalieferservice Musik über den eingeschalteten Fernseher, so verstößt der Pizzeria-Betreiber nicht gegen das Urheberrecht und muss deshalb auch keinen Schadenersatz an eine Verwertungsgesellschaft zahlen. Dies hat das AG Frankfurt am Main entschieden. Den ausführlichen Artikel finden Sie hier.
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V.i.S.d.P.:
Wilde Beuger Solmecke
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