Jeder darf wissen, an wen seine Daten weitergegeben wurden
Jeder darf wissen, an wen seine Daten weitergegeben wurden
EuGH stärkt DSGVO-Auskunftsanspruch
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Jeder hat das Recht, zu erfahren, an wen seine personenbezogenen Daten weitergegeben wurden. Das hat der EuGH klargestellt und damit den DSGVO-Auskunftsanspruch weiter gestärkt. Zwei Ausnahmen lies das Gericht aber zu. Genaueres dazu können Sie hier nachlesen.
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V.i.S.d.P.:
Wilde Beuger Solmecke
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