Nachricht | vom 27.11.2022
Bereich: Justiz 
150-mal Falschparken kann Führerschein kosten

Auch wenn viele Bürger das Falschparken wohl nur als ärgerliche Bagatelle abtun, kann einem unter Umständen dennoch die Fahrerlaubnis entzogen werden. Ein Mann musste dies nun schmerzlich erfahren, da er in einem Jahr über 150-mal falsch parkte.
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Wilde Beuger Solmecke
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